Sperrmüll Ratgeber

Wie viel Sperrmüll darf entsorgt werden ?

Die Menge des Sperrmülls ist begrenzt und je nach Ort unterschiedlich geregelt. So ist in manchen Gemeinden die Rede von "haushaltsübliche Mengen", anderswo darf nicht mehr als eine Zimmereinrichtung abgestellt werden.
In der Regel ist es ist möglich 1 x 8 m³ oder 2 x 4 m³ Sperrmüll pro Jahr kostenlos zur Abholung anzumelden. 0,5 m³ entsprechen circa der Ladung eines PKW-Kofferraums.


Wie entsorge ich Sperrmüll ?

 Gewöhnlich vereinbaren Sie hierfür einen Abholtermin bei der Stadt oder Gemeinde und stellen Ihre zu entsorgenden Gegenstände zum Termin vor dem Haus ab.

Doch was bedeutet "vor dem Haus" rechtlich gesehen?
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, wo und wann Sie Ihren Sperrmüll abstellen dürfen. Während die eine Gemeinde das Abstellen auf der Straße erlaubt, ist es bei der anderen nur auf dem Gehweg erlaubt. Daher sollten Sie sich vor der Entsorgung über die Details in Ihrer Gemeinde informieren – auch über den Zeitraum, wann der Müll nach draußen darf.


Sperrmüllkosten

Nicht in jeder Stadt oder Gemeinde ist Sperrmüll entsorgen kostenlos. In einigen Orten gibt es feste Termine, an denen die Gegenstände kostenfrei abgeholt werden. Wenn Sie als Anwohner außerhalb dieses Termins Sperrmüll anmelden, müssen Sie in der Regel zahlen.

In anderen Städten müssen Sie den Sperrmüll immer selbst anmelden. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Manche Kommunen entsorgen Ihren Sperrmüll einmal pro Jahr umsonst, andere verlangen eine Gebühr. Abgerechnet wird meist nach Menge, wobei die Kosten je nach Gemeinde und Entsorgungsunternehmen variieren.


Alternative zur Entsorgung vor dem Haus

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde am besten auch direkt über Alternativen zur klassischen Sperrmüll-Entsorgung. Vielerorts gibt es speziell für den Sperrmüll eingerichtete Sammelplätze, sodass Anwohner nicht Straßen und Gehwege zustellen müssen. Weitere Alternativen bieten Recycling- oder Wertstoffhöfe. Vorteilhaft ist hier die kostenlose Entsorgung. Der Nachteil ist, dass Sie Ihren Sperrmüll selbst hinbringen müssen.

 


Was ist Sperrmüll ?

Beim Sperrmüll handelt es sich um Abfall, der zu sperrig für den Restmüllbehälter ist. Als Beispiele hierfür wären zu nennen (genaue Bestimmungen beider Gemeinde erfragen):

  • Bettgestelle
  • Elektro- und Elektronikgeräte (Kantenlänge min. 60 Zentimeter)
  • Fahrrad, Kinderwagen, Wäscheständer
  • Gas- oder Elektroherde
  • Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke
  • Matratzen, Möbel
  • Ölradiatoren, Ölöfen, Öltanks (vollständig entleert)
  • Teppiche (keine Teppichböden)
  • Waschmaschinen, Wäschetrockner

Was ist kein Sperrmüll ?

Als Beispiel wäre hier zu nennen. Wobei die genauen Rahmenbedingungen immer in Ihrer Gemeinde angefragt werden sollten:

  • Altkleider und Schuhe (-> Altkleidercontainer)
  • Autobatterien (-> Recyclinghof Im Morchhof, ABG-Recyclinghof)
  • Autoreifen (->Recyclinghof Im Morchhof, ABG-Recyclinghof)
  • Bauabfälle, Holzbalken (-> ABG-Recyclinghof)
  • Elektro- und Elektronikgeräte (Kantenlänge kleiner als 60 Zentimeter (->Recyclinghof Im Morchhof, ABG-Recyclinghof)
  • Farbreste (ABG-Recyclinghof)
  • Nachtspeicheröfen (-> Fachhändler)
  • Problemstoffe (ABG-Recyclinghof)
  • Restmüll (-> Restmülltonne)
  • Papier, Pappe, Kartonagen (-> Papiertonne)
  • Verpackungsmaterial (-> Gelber Sack)